Eigenbetrieb Gemeindewerke Nattheim

Der Eigenbetrieb Gemeindewerke Nattheim ist nach der Gemeindeordnung (§ 10) eine öffentliche Einrichtung, die Rechtsbeziehung zwischen Gemeindewerke und Gemeinde ist öffentlich- rechtlich.

Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, die Ortsteile mit Trinkwasser zu versorgen. Die Gemeinde Nattheim bezieht ihr Trinkwasser vom Zweckverband Landeswasserversorgung Stuttgart. Der Teilort Fleinheim besitzt eine eigene Quelle, die Kohlhauquelle. Reicht dieses Wasser nicht aus, so wird der restliche Bedarf ebenfalls vom Zweckverband Landeswasserversorgung bezogen. Für das Gebiet Auernheim und Steinweiler bezieht die Gemeinde Nattheim das Trinkwasser vom Zweckverband Härtsfeld – Albuch Wasserversorgung.

Organe des Eigenbetriebs. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einem beschließenden Betriebsausschuss obliegen.

Die nach dem Betriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegt damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung.

Kontakt:

Gemeindewerke Nattheim
Fleinheimer Straße 2
89564 Nattheim

Betriebsleiter: Bürgermeister Norbert Bereska

Kaufmännische Betriebsführung:
EnBW/ODR AG Ellwangen
Tel. 01802/637637-1320

Technische Betreuung und Störungsdienst:
Stadtwerke Heidenheim AG
Tel 07321/328-0

Wasserturm Nattheim

Wasserturm Nattheim Eingang

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) der Gemeindewerke Nattheim:   DE145617730
[Hinweis: die Gemeinde Nattheim hat nur eine USt-IdNr. Diese gilt für die Gemeinde Nattheim wie auch für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Nattheim.]

Wissenswertes zur Wasserversorgung