Bodenrichtwerte

Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim

Der Gutachterausschuss hat gem. § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung die Richtwerte für das Gemeindegebiet Nattheim einschließlich Auernheim, Fleinheim und Steinweiler ermittelt. Der Richtwert stellt den aus Kaufpreisen ermittelten Bodenwert eines Gebietes dar, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbeeinflussenden Umständen – wie Entwicklungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und Zuschnitt bewirken in der Regel mehr oder weniger große Abweichungen vom Bodenrichtwert.

Die Richtwerte wurden unter Beachtung der allgemeinen Marktlage und deren Auswirkungen auf den örtlichen Grundstücksmarkt ermittelt. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskünfte über die Richtwerte erhalten.

Kontaktdaten Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim

Theresa Brühl
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim

Telefon: 07321 327-6315
E-Mail: gutachterausschuss(at)heidenheim.de

Bodenrichtwerte herunterladen

Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2020 (PDF)
B
odenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2021 zur Grundsteuerreform (Link)

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

René Recknagel

Stellvertretender Hauptamtsleiter

07321 9784-37

rene.recknagel(at)nattheim.de