Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder elektronisch mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig, in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag, die Verhandlungsgegenstände mit; dabei sind die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. (§ 34 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung).
Nachfolgend sind die Informationen zu den Gemeinderatssitzungen abrufbar.
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Sonja Voitl
Vorzimmer Bürgermeister
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Zimmer 12, 1. Stock