Bauantrag


Verwaltungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren und vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Informationen zu den Baugenehmigungsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Heidenheim. Die Gebühr für die Baugenehmigung berechnet sich aus den Baukosten - nachlesen können Sie die Zusammensetzung in der Gebührenverordnung des Landratsamtes Heidenheim.

Kenntnisgabeverfahren

Das Kenntnisgabeverfahren kann bei Bauvorhaben, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen angewendet werden. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben den Festsetzungen aus dem Bebauungsplan entspricht und keine Abweichungen von den Festsetzungen hat. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Heidenheim.

Sobald Sie Ihre Bauunterlagen vollständig bei der Gemeinde Nattheim eingereicht werden, beginnt die Frist für den Baubeginn zu laufen. Die Gemeinde informiert zunächst Ihre (zukünftigen) Nachbarn über die Bauabsicht.

Mit der Umsetzung Ihres Vorhabens können Sie nach zwei Wochen beginnen, wenn:

  • Ihre Nachbarn dem Vorhaben bereits schriftlich zugestimmt haben /
  • Ihre Nachbarn innerhalb der nächsten zwei Wochen zustimmen.

 Sie können nach einem Monat mit der Umsetzung beginnen, wenn:

  • Ihre Nachbarn sich nicht melden /
  • Ihre Nachbarn Einwände vorbringen, welchen abgeholfen werden kann (in diesem Fall erhalten Sie erneut Mitteilung).

Bitte beachten Sie als Bauherr noch die Hinweise zum Einbrecherschutz und zum Liegenschaftskataster, die Sie auf dieser Seite finden.

Die Gemeinde berechnet Ihnen beim Kenntnisgabeverfahren 0,5 ‰ der Baukosten, zuzüglich den Kosten für die Nachbarbeteiligung (je Nachbar 5 €, mindestens 25 €).

Verfahrensfreie Vorhaben

Sie planen nur eine kleine bauliche Veränderung auf Ihrem Grundstück? Dann ist Ihr Vorhaben eventuell verfahrensfrei, d.h. Sie brauchen keinen Antrag bei der Gemeinde oder dem Landratsamt einzureichen.  Mehr Informationen zu verfahrensfreien Vorhaben finden Sie hier.

Nachbarrecht Baden-Württemberg

Bei allen Bauvorhaben in Baden-Württemberg muss das geltende Nachbarrechtsgesetz eingehalten werden. Hierbei handelt es sich um Privatrecht. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

^
Mitarbeiter
^
Satzung
^
Informationsmaterialien