Sie möchten einen Betreuungsplatz an der Grundschule für Ihr Kind buchen?
Dann wählen Sie bei Ganztagesbetreuungen - Ganztagesbetreuung aus.
Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung in Nattheim?
Dann sind Sie hier genau richtig.
Klicken Sie auf „Zentrale Kindergartenvormerkung" und öffnen Sie den aufgeführten Weblink. Registrieren Sie sich. Sie erhalten eine Mail (prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner). Bitte bestätigen Sie diese. Melden Sie sich mit Ihrem Passwort auf der Startseite der Zentralen Vormerkung an.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Internet zu nutzen, können Sie Ihre Vormerkung auch im Rathaus (1. Stock in Zimmer 15/16) persönlich vornehmen.
So funktioniert die Online- Vormerkung:
Ø Geben Sie die notwendigen Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind ein (Beschäftigungsnachweis bei Kindern ab 1 Jahr bis 2 Jahren und wenn Sie Ganztagesbetreuung benötigen).
Ø Wählen Sie drei Kindertagesstätten aus, bei denen Sie Ihr Kind in die Vormerkliste aufnehmen lassen möchten.
Ø Speichern Sie den Fragebogen; damit ist Ihre Vormerkung registriert.
Ø Drucken Sie die von Ihnen angegebenen Daten aus oder speichern diese.
Ø Kinder sind bis zum 28. Februar des Jahres, in dem sie in der Kindertageseinrichtung aufgenommen werden sollen, vorzumerken.
Ø Ihre Vormerkung für einen KiTa-Platz wird frühestens nach dem 28. Februar des Jahres, in dem Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen werden soll, bearbeitet. Ist eine Aufnahme möglich, meldet sich das Rathaus innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen.
Bitte beachten Sie:
Ø Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
Ø Jedes Kind kann ab der Geburt vorgemerkt werden.
Ø Kindertagesstätten selbst nehmen keine Vormerkungen an.
Ø Kinder, die in einer Krippengruppe betreut werden wechseln automatisch in eine Kindergartengruppe in der gleichen Einrichtung.
Ø Die Plätze werden zentral vom Rathaus vergeben.
Nach welchen Kriterien werden Plätze vergeben?
Ø Wohnort des Kindes
Ø Krippenkinder, die bereits die Einrichtung besuchen, sowie Kinder (ab 3 Jahren), die bislang in der Kindertagespflege betreut werden
Ø Geschwisterkind/er in der Einrichtung
Ø Alter des Kindes
Ø Krippen- oder Ganztagsplätze werden vorrangig an Eltern vergeben, die alleinerziehend und/oder berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind (Nachweispflicht)
Ø Besondere Lebenssituation
Ø Kinder, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben, erhalten Vorrang vor Kindern, die die Einrichtung wechseln möchten
Ø Ein Masernimpfnachweis, aufgrund der Masernimpfpflicht zum 1. März 2020, muss erbracht werden
Die Aufzählung stellt keine Rangfolge dar, jedes Kriterium ist für sich zu gewichten. Grundsätzlich ist eine Gleichbehandlung aller aufzunehmenden Kinder zu gewährleisten.
Hier gelangen Sie zur Zentrale Vormerkung (Kindergarten und Schule/Ganztagesbetreuung)
Arbeitgeberbescheinigung für einen Krippenplatz oder die Ganztagesbetreuung:
Bescheinigung_zur_Vormerkung_fuer_eine_Ganztagesbetreuung_oder_Krippenplatz.pdf
Weitere Informationen:
Flyer_Zentrale_Vormerkung_fuer_einen_Kindergartenplatz_ab_2025.pdf