Zur Sicherung der mit Beschluss vom 20.06.2024 eingeleiteten Planung für das Gebiet „Ortsmitte“ hat der Gemeinderat der Gemeinde Nattheim in öffentlicher Sitzung am 20.06.2024 zudem eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde in den Nattheimer Nachrichten am 28.06.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nattheim hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sitzung am 20.06.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Beschluss wurde in den Nattheimer Nachrichten am 28.06.2024 ortsüblich bekannt gemacht.