Haushaltsplan Nattheim

Nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In dieser werden die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushalts, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen und der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt. Der Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, besteht aus dem Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt, den jeweiligen Teilhaushalten, dem Stellenplan, der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität und sonstigen Anlagen.

Außerdem enthält das Planwerk den Feststellungsbeschluss des Wirtschaftsplans der Gemeindewerke. Hier werden die Einnahmen und Ausgaben der Erfolgs- und Vermögenspläne, die vorgesehenen Kreditaufnahmen und die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen festgesetzt.

Das Rathaus in Nattheim, im Vordergrund ein blühender Baum

FAQ

Wichtiges zum Gemeindehaushalt