Neuigkeit

Öffentliche Bekanntmachungen Bebauungsplan "Unteres Zierterfeld" in Nattheim-Steinweiler


Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Unteres Zierterfeld“ in Nattheim - Steinweiler nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstien Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Nattheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2023 beschlossen, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Unteres Zierterfeld“ in Nattheim - Steinweiler gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. In seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2026 billigte der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Unteres Zierterfeld“ in Nattheim - Steinweiler mit zeichnerischem Teil, den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung mit Anlagen des

Ingenieurbüros G+H Ingenieurteam GmbH, Stand 23.07.2026, sowie den Umweltbericht (Stand 24.06.2026), die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Stand 06.07.2026) und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung des Büros PLAN WERK STADT (Stand 24.06.2026).

Ziel der Planung ist die Bereitstellung dringend benötigten Wohnraums im Ortsteil Steinweiler, da vorhandene Bauflächen ausgeschöpft oder nicht verfügbar sind. Es sollen insbesondere für junge Familien attraktive Wohnbaugrundstücke geschaffen und die Eigenheimentwicklung ermöglicht werden. Vorgesehen ist eine Wohnbebauung in offener Bauweise mit Einzelhäusern. Die Fläche umfasst ca. 1,9 ha und ermöglicht rund 22 Bauplätze. Zur planungsrechtlichen Sicherung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.

Das Plangebiet grenzt im Westen an die bestehende Wohnbebauung des Nattheimer Ortsteils Steinweiler sowie an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lerchenfeld II“ an. Die vorhandene Bebauung ist überwiegend durch Einfamilienhäuser geprägt. In den übrigen Richtungen (Norden, Osten und Süden) schließen landwirtschaftlich genutzte Wiesen- und Ackerflächen an.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planvorentwurf vom Ingenieurbüro G+H Ingenieurteam GmbH vom 23.07.2026. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstück Nr. 1105 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 1110 sowie 1105/11, 1105/10, 1105/18, 1105/19 und 1105/20, jeweils Gemarkung Auernheim und ist folgend dargestellt.

Ausschnitt Vorentwurf Bebauungsplan "Unteres Zierterfeld" in Nattheim-Steinweiler vom 23.07.2026, unmaßstäblich, genordet

Ausschnitt Vorentwurf Bebauungsplan „Unteres Zierterfeld“ in Nattheim - Steinweiler vom 23.07.2026, unmaßstäblich, genordet

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeinde Nattheim, Fleinheimer Str. 2, 89564 Nattheim, während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.nattheim.de/ abrufbar.

Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren mit zwei Beteiligungsrunden der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Planvorentwurf wurde am 23.07.2026 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Planvorentwurf des Bebauungsplans „Unteres Zierterfeld“ in Nattheim - Steinweiler des Ingenieurbüros G+H Ingenieurteam GmbH mit Stand vom 23.07.2026 bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, Begründung sowie den Umweltbericht, die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von

Montag, den 03.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 04.09.2026

im Internet unter Bauleitplanung veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und Anregungen vorbringen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Nattheim (Fleinheimer Str. 2, 89564 Nattheim) während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse en(at)gh-ingenieurteam.de). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Nattheim (Fleinheimer Str. 2, 89564 Nattheim) während der üblichen Dienststunden abgegeben werden.

Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Nattheim, 31.07.2026

Juliane Ulbert

Bürgermeisterin