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Pressemitteilung Landeswahlleiterin Baden-Württemberg: Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln! Wahlen am 9. Juni 2024


Baden-Württemberg DIE LA NDESWAHL LEITERIN

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PRESSEMITTEILUNG 6. Juni 2024

Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten? Schnell handeln!
Wahlen am 9. Juni 2024
wem das Hochwasser zuhause seine Briefwahlunterlagen unbrauchbar
gemacht hat, sollte jetzt schnell sein und auf die zuständige Gemeindebehörde
zugehen! , appelliert wenige Tage vor der Europawahl und den
Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 Landeswahlleiterin Cornelia Nesch an
alle derart betroffenen Wahlberechtigten.
ausgestellt werden, aber nur bis Samstag, 12 Uhr. Die Rathäuser haben
hierzu extra geöffnet. Wer dies nicht macht und die zuerst beantragten
Briefwahlunterlagen treffen wirklich nicht mehr rechtzeitig ein, kann an
den Wahlen nicht teilnehmen, auch nicht am Sonntag im Wahllokal bei
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen
Wahlschein an der Wahl teilnehmen entweder per Briefwahl oder gegen
Vorlage des erhaltenen Wahlscheins im Wahllokal am Wahlsonntag. Wem
die Briefwahlunterlagen und damit auch der Wahlschein noch nicht zugegangen
ist und sich dies nicht mit den üblichen Postlaufzeiten erklären
lässt, sollte sich daher umgehend mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung
setzen. Ihm können dann noch bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr,
Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Da die Zeit für einen erneuten Postversand
für die Hin- und Rücksendung der neuen Unterlagen mittlerweile
nicht mehr ausreicht, sind alle betroffenen Personen aufgerufen, persönlich
bei ihrer Gemeinde vorzusprechen. Dann kann auch gleich an Ort
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und Stelle gewählt werden. Es kann auch eine dritte Person schriftlich mit
der Abholung bevollmächtigt werden, wobei die Vollmacht zusätzlich die
Versicherung enthalten muss, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen
sind. Danach gibt es für den genannten Personenkreis keine
Möglichkeit mehr, die Unterlagen zu erhalten. Sollten die zuerst beantragten
Briefwahlunterlagen dann doch noch beim Wahlberechtigen eingehen,
kann mit diesen selbstverständlich nicht nochmal gewählt werden.
Sie werden im Zeitpunkt der Herausgabe von Ersatzunterlagen von der
Gemeinde als ungültig erklärt, so dass Missbrauch verhindert wird.
Wer bisher noch keinen Briefwahlantrag gestellt hat, kann dies noch bis
Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde
nachholen. Auch in diesen Fällen gilt, dass der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt
persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden
sollte. Die Wahlunterlagen können dann gleich mitgenommen bzw. direkt
vor Ort gewählt werden. Für den Postversand würde die Zeit zu knapp
werden.
In besonderen Ausnahmefällen (§ 26 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit
§ 24 Absatz 2 der Europawahlordnung, § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung
mit § 9 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung) können noch bis zum
Wahltag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies gilt auch,
wenn der Wahlberechtigte plötzlich erkrankt und dies nachweist. Soll ein
Dritter die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen, muss dieser
eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten vorlegen.
Wer noch durch Briefwahl wählt, hat selbst dafür zu sorgen, dass der
Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag, bei
der zuständigen Stelle eingeht. Damit dies sichergestellt ist, sollten die
Wahlbriefe am besten direkt bei der auf dem Wahl brief angegebenen Adresse
abgegeben oder eingeworfen werden. Die Übergabe am Wahltag in
einem normalen Wahllokal ist dagegen nicht möglich. Alle am Wahltag
nach 18:00 Uhr eintreffenden Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung
nicht mehr berücksichtigt werden.