Änderung bei der Einreichung von Baugesuchen
Zum 25. November 2023 ist das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ vom 20.11.2023 in Kraft getreten, welches u. a. auch verschiedene Änderungen der Landesbauordnung (LBO) vorsieht. Anträge und Bauvorlagen, welche das Gemeindegebiet betreffen, sind danach ab sofort direkt bei der unteren Baurechtsbehörde
Landratsamt Heidenheim
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
und nicht mehr über die Gemeinde Nattheim einzureichen. Ab dem Jahr 2025 sind Baugesuche zudem rein elektronisch einzureichen.
Beschränkung der Nachbarbenachrichtigung
Eine Benachrichtigung durch die Gemeinde erfolgt auf Veranlassung und nach Maßgabe der unteren Baurechtsbehörde nur noch bei Angrenzern und hier nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften (sog. AAB-Fälle). AAB sind nunmehr antragspflichtig.
Wir bitten um Beachtung.