Neuigkeit

Beendigung des Förderprogramms Innenentwicklung zum 30.11.2023


Am 01.03.2019 trat die Richtlinie der Gemeinde Nattheim zur Förderung der Innenentwicklung in Nattheim und den Teilorten (Förderprogramm Innenentwicklung) in Kraft. Danach bezuschusst die Gemeinde verschiedene Maßnahmen im Innenbereich mit bis zu 5.000 Euro.

Im Einzelnen werden derzeit folgende Vorhaben gefördert:

·         Umnutzung von Gewerberäumlichkeiten oder landwirtschaftlich genutzten Räumlichkeiten zu           Wohnraum,

·         Baulückenschluss zu Wohnzwecken,

·         Sanierung von bestehendem Wohnraum,

·         Erweiterung von Wohnraum durch Aufstockung oder Dachgeschossausbau und der

·         Abriss von Gebäuden

Die Förderungen sind nicht kombinierbar (ausgenommen Familienförderung beim Baulückenschluss). Die aktuellen Förderbedingungen bzw. –voraussetzungen und das Antragsformular sowie weitere Informationen zum Förderprogramm Innenentwicklung finden Sie unter

https://www.nattheim.de/de/Wirtschaft-Bauen/Foerderprogramme

Alle Anträge auf Förderung müssen vor dem jeweiligen Maßnahmenbeginn schriftlich bei der Gemeinde Nattheim eingegangen sein.

Das Förderprogramm Innenentwicklung läuft zum 30.11.2023 aus. Alle Anträge, die bis dahin bei der Gemeinde Nattheim eingehen, können noch die Förderung zu den aktuellen Konditionen erhalten, soweit die jeweiligen Förderbedingungen bzw. –voraussetzungen erfüllt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Beginn der Maßnahme erst nach dem 30.11.2023 (also z. B. in 2024) ist.