Änderungen Passrecht ab 01.01.2024
17.11.2023
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt wurden können bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter verwendet werden. Hierzu bitten wir immer die aktuellen Bestimmungen des Reiselandes zu beachten. Das Kind muss außerdem auf dem abgedruckten Lichtbild zweifelsfrei erkennbar sein.
Für Kinder kann ab Januar 2024 nur noch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden (diese sind nicht altersbeschränkt). Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei beträgt 3 – 4 Wochen.
Reisepass
Die Gebühr des Reisepasses erhöht sich von 60 € auf 70 €.
Wir bitten um Beachtung und Terminvereinbarung im Bürgeramt (Tel. 07321/9784-0).