Nach § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In dieser werden die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Realsteuerhebesätze festgesetzt. Der Haushaltsplan, der Teil der Haushaltssatzung ist, besteht aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, dem Stellenplan, der Mittelfristigen Finanzplanung und sonstigen Anlagen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde am 13.11.2010 im Rahmen einer Klausurtagung vorgelegt. Der Gemeinderat befasste sich am 25.11.2010 und 20.01.2011 eingehend mit dem Planwerk. Die Öffentlichkeit wurde außerdem am 16.12.2010 mit der Einbringung informiert. Der Gemeinderat verabschiedete den Haushaltsplan am 17.02.2011
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