Anmeldung und Abbuchungsermächtigung
Richtlinien für die außerschulische Betreuung von Grund- und Hauptschülern an der
Wiesbühlschule Nattheim
1. Trägerschaft der Betreuung
Den Schülern der Wiesbühlschule in Nattheim wird nach den Vorgaben für die Ganztagsschule eine Betreuung innerhalb gewisser Zeiten vor und nach dem Schulunterricht am Vormittag und Nachmittag angeboten.
Träger dieses Betreuungsangebotes ist die Gemeindeverwaltung Nattheim.
2. Betreuungsinhalt
Die Betreuungsangebote orientieren sich an den Bedürfnissen der Schüler sowie an den örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten.
Den Schülern werden insbesondere sinnvoll spielerisch und freizeitbezogene Aktivitäten sowie eine Hausaufgabenbetreuung angeboten. Die Hausaufgaben, die in der Betreuungszeit nicht erledigt werden konnten, müssen von den Schülerinnen und Schülern zu Hause fertig gestellt werden. Die Hausaufgabenbetreuung beschränkt sich auf Hilfestellung und Begleitung und ist keinesfalls als Nachhilfe zu verstehen.
Unterricht findet nicht statt.
Im Anschluss an die Hausaufgabenbetreuung wird vom Betreuungspersonal eine nach den Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltete pädagogisch sinnvolle und abwechslungsreiche Freizeitgestaltung angeboten. Diese kann sportliche, kreative und/oder auch kognitive Elemente enthalten.
3. Mittagessen
Im Foyer der Ramensteinhalle werden Montag bis Donnerstag zwei warme Essen von der Metzgerei Mack in Nattheim angeboten. Die Kosten dafür sind bei Nutzung des Angebotes von ihrem Kind selbst zu tragen. Essensmarken dafür sind im Bürgeramt im Rathaus Nattheim zu den Geschäftszeiten erhältlich.
4. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung
1. In die Ganztagsbetreuung werden die Schüler aufgenommen, die die Wiesbühlschule besuchen.
Vorrangig aufgenommen werden Kinder, deren Erzierungsberechtigte
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung
befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches erhalten. (s. § 24 Abs. 4 Kinderförderungsgesetz – KiföG)
Die Aufnahme für die regelmäßige Betreuung erfolgt nach Unterzeichnung des Anmeldeformulars und im Übrigen nach den von der Gemeindeverwaltung festgelegten Richtlinien. Die Zeiten sind mit den Betreuern abzusprechen.
2. Die Schüler der 4. Klasse sind wieder neu anzumelden, wenn Sie ab der 5. Klasse Betreuung benötigen.
3. Die Abmeldung aus der Betreuung muss mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich erfolgen.
4. Sollte es auf Grund ungebührenden Verhaltens eines Kindes zu Problemen in der Betreuungsmaßnahme kommen und dadurch eine weitere Betreuung unmöglich sein, kann, soweit nach einem Elterngespräch keine Besserung des Verhaltens sichtbar wird, eine sofortige Kündigung ausgesprochen werden.
5. Ebenfalls kann aufgrund einer zwingenden Neuanmeldung die Betreuung automatisch enden, wenn die Vorrangigkeit nach Punkt 4 Abs. 1 der Richtlinien vorliegt.
6. Die Fortsetzung der Betreuung im nächsten Schulhalbjahr erfolgt automatisch, wenn von den Eltern/Erziehungsberechtigten keine Rücknahme oder Widerruf erfolgt.
5. Betreuungszeiten und Besuch der Betreuungsgruppen
1. Die Betreuung erfolgt an den Tagen, an denen Schulunterricht stattfindet. Die Betreuung findet in der Zeit von Montag – Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 8.15 Uhr, Montag – Donnerstag von 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
2. Sollte das Kind einen oder mehrere Tage fehlen, ist die Betreuung zu benachrichtigen.
6. Aufsicht, Haftung
1. Während der Betreuungszeiten sind die Betreuer grundsätzlich für die Schüler verantwortlich.
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme der Schüler durch die Betreuungskräfte der Einrichtung.
Die Schüler, die an der Betreuung teilnehmen, sind gegen Unfall versichert. Bei der Betreuung erstreckt sich der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auf die Betreuungszeit und auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule.
Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind sofort der Betreuungskraft zu melden, die diese Meldung an das Sekretariat der Schule zur Aufnahme der Unfallanzeige weitergibt.
Die Betreuungskräfte können für den Weg keine Verantwortung übernehmen. Sie entlassen die Schüler unmittelbar nach Ende der Betreuung an der Tür der Einrichtung.
Schüler, die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht.
2. Die Gemeindeverwaltung Nattheim oder die Schule haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schüler. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen der Schüler zu kennzeichnen.
7. Elterngespräche, Fragen zur Betreuung
Elterngespräche sind nach Terminvereinbarung für Fragen aller Art jederzeit möglich. Je nach Thema beispielsweise zum Kind, wegen der Elternbeiträge usw. wenden sie sich an den Ansprechpartner ihres Vertrauens.
Ansprechpartner Ihres Vertrauens:
Leitung der Betreuung: Barbara Brenner
Telefonnummer: 07321-97 94 33
Schulleitung: Rektor oder sein Vertreter im Amt
Telefonnummer: 07321-97 94 11
Gemeindeverwaltung: Hauptamtsleiter oder sein Vertreter im Amt
Telefonnummer: 07321-97 84 37
Schulsozialarbeiter: Andreas Lorenz
Telefonnummer: 07321-97 94 0 über das Sekretariat der Schule
8. Dauer der Maßnahme
Die Betreuung wird in der Regel für ein Schuljahr konzipiert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fortführung der Maßnahme, insbesondere dann, wenn die finanziellen, personellen oder räumlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
9. Elternbeiträge
Für die Betreuung werden ab dem Schuljahr 2010/2011 Gebühren erhoben. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 12,00 Euro im Monat. Das erste Geschwisterkind in der Wiesbühlschule zahlt 50 %. Weitere Geschwisterkinder in der Wiesbühlschule werden kostenfrei betreut.
Nachrichtlich wird festgehalten, dass eine Betreuungseinheit bzw. Unterrichtsstunde derzeit 3,00 Euro bzw. 5,00 Euro kostet. Zusätzlich wird für Getränke während der Betreuung und beim Mittagessen/Vesper ein Pauschalbetrag von 2,00 Euro pro Monat erhoben.
Die Elternbeiträge werden abgebucht. Zu diesem Zweck ist die Abbuchungsermächtigung auszufüllen und bei der Gemeinde abzugeben. Im Falle der Krankheit werden die Betreuungskosten nicht zurückerstattet.
10. Inkrafttreten
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch den / die Erziehungsberechtigten werden diese Grundsätze als verbindlich anerkannt.
Diese Richtlinien treten am 01.09.2010 in Kraft.
Nattheim, 12. Mai 2010
Norbert Bereska
Bürgermeister